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Unsere Vertragsbestimmungen

Unsere Arbeiten führen wir nach den Bedingungen der „Verdingungsordnung für Bauleistung Teil B und C (VOB)“ in der bei Auftragserteilung für die staatliche Bauverwaltung eingeführten Fassung aus.
Diese können Sie bei uns einsehen oder wir geben sie Ihnen auf Wunsch zur Einsicht mit nach Hause.

Technische Vorschriften für Bauleistungen gelten bei Reparaturarbeiten nur für die Beschaffenheit der eingebauten Reparaturartikel und deren ordnungsgemäßen Einbau. Sie gelten nicht für Phänomene, die sich aus dem Bauzustand ergeben (Systemfehler im Bestandsschichtenaufbau, Unterläufigkeiten, Vorschäden und deren auch späteren Folgen).

Wir führen unsere Leistungen nach DIN 18338 (Dachdeckerarbeiten), DIN 18339 (Klempnerarbeiten), DIN 18451 (Gerüstbauarbeiten) und DIN 18334 (Zimmerarbeiten) aus.

Der Anschluss an einer vorhandenen Erdungsanlage, die gesetzten Tiefenerder und jede mögliche Verbindung zum inneren Blitzschutz müssen bei Arbeiten, die von uns am äußeren Blitzschutz ausgeführt werden, bauseits von einem VDE-Sachverständigen geprüft werden. Wir vermitteln Ihnen gerne auch einen entsprechenden Kontakt.

Für uns gelten die einschlägigen DIN-Vorschriften, baupolizeiliche Bestimmungen und die Unfallverhütungsvorschriften.

Maßangaben sind unverbindlich. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß der Leistungen.
Die aufgeführten Leistungen werden nach den tatsächlich eingedeckten Flächen berechnet.

Die Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche MwSt. wird im Anhang hinzugerechnet.
Bei den angebotenen Materialpreisen handelt es sich um Tagespreise, die maximal einen Monat gehalten werden können. Die ausgewiesenen Lohnkosten können wir für ein Jahr garantieren.

Vom Auftraggeber veranlasste oder nach Umständen notwendige Zusatzarbeiten werden gesondert berechnet. Der hierfür gültige Stundenverrechnungssatz beträgt 53,45 € netto (zuzüglich der gültigen MwSt.).

Für außerhalb der Regelzeit geleistete Noteinsätze werden gemäß dem Stundenverrechnungssatz zuzüglich einer Umlage von 12 € netto (zuzüglich der gültigen MwSt. je Stunde) sowie den An- und Abfahrtskosten berechnet.